Sekusept® Extra N ist die bewährte formaldehydfreie Instrumentendesinfektion zur Reinigung und Desinfektion von medizinischen Instrumenten aus Metall, Glas sowie thermolabilem Instrumentarium und Zubehör.
VAH gelistet, viruzid gemäß RKI-Empfehlung
Ihre Vorteile:
- Wirksam gegen Bakterien (inkl. TB) und Hefen.
- Viruzid gem. RKI-Empfehlung 01/2004.
- VAH-gelistet.
- Ohne Zusatz von Formaldehyd.
- Geeignet für Ultraschallbadanwendungen
ANWENDUNGSHINWEISE
Herstellen der Desinfektionslösung durch Verdünnen mit Wasser <30°C. Instrumente nach erfolgter Reinigung und Zwischenspülung in die Sekusept forte S Lösung einlegen. Auf vollständige Benetzung achten. Nach vorgeschriebener Einwirkzeit die Instrumente der Lösung entnehmen und mit Wasser von mindestens Trinkwasserqualität (besser mit sterilem aqua dest. oder vollentsalztem Wasser) abspülen.
Zur Unterstützung der Reinigungsleistung der Anwendungslösung Sekusept Cleaner 1%ig zusetzen. Materialveränderungen bei Polycarbonat, Polysulfon und Acrylglas im Dauereinsatz sind nicht auszuschließen, können jedoch durch ausreichendes Spülen nach jeder Anwendung weitestgehend vermieden werden.
Unbelastete Anwendungslösung: Standzeit 14 Tage (abgedeckte Instrumentenwanne).
Belastete Anwendungslösung: Laut Richtlinie des RKI ist die Lösung täglich frisch anzusetzen.
Bitte beachten Sie die Angaben der Instrumentenhersteller.
Nur für den professionellen Gebrauch.
ZUSAMMENSETZUNG
In 100g sind als Wirkstoffe enthalten: 6,0g Glutaral, 5,0g Benzalkoniumchlorid. Leichte Farbschwankungen des Konzentrats stellen keinen Qualitätsverlust dar.
Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen!
Beim Abspielen des Videos wird eine Verbindung zu den Servern von YouTube (Google) hergestellt. Dabei können diesem Anbieter personenbezogene Daten mitgeteilt werden. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Zusätzliche Informationen finden Sie in den nachfolgenden Datenblättern oder Anleitungen:
Bei unseren Produkten wird angegeben, ob ein Produkt Sprechstundenbedarf sein kann! Sprechstundenbedarf wird je nach Bundesland und der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung in Zusammenarbeit mit den dort ansässigen Krankenkassen festgelegt. Verordnungsfähiger Sprechstundenbedarf wird über die jeweils zuständige Krankenkasse abgerechnet.
Beachten Sie bitte daher immer Ihre regionalen Verordnungsmöglichkeiten und die Vorgaben der für Sie zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung, da nicht alle in unserem Shop aufgeführten Sprechstundenbedarfs-Produkte (SSB) ggf. nicht in allen Bundesländern abgerechnet werden können.
Sofern von Ihnen bestellte SSB-Produkte bzw. eingereichte Rezepte nicht durch die jeweilige Krankenkasse anerkannt und entsprechend reguliert werden, werden wir Ihnen als Rezept-Aussteller diese SSB-Produkte entsprechend den im Shop hinterlegten Preisen direkt in Rechnung stellen.